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Bremen: Rathaus (Bildrechte: LfD Bremen, Christian Richters)

22.12.2022

Veröffentlichung: Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden

Handreichung zur Richtlinie für Denkmalbehörden des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst erschienen: Wie können Solaranlagen auf oder an Kulturdenkmälern angebracht werden, ohne die historische Bausubstanz und das einheitliche Erscheinungsbild von Gebäuden, Dachlandschaften und Ortsbildern nachhaltig zu beeinträchtigen?

Mit der aktuell erschienen Handreichung „Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden“ ergänzt und erläutert das Landesamt für Denkmalpflege Hessen die „Richtlinie für Denkmalbehörden im Hinblick auf die Genehmigung von Solaranlagen an bzw. auf Kulturdenkmälern“ des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst vom 6. Oktober 2022. Die Handreichung enthält Hinweise und Anregungen für denkmalverträgliche Lösungen bei der An- und Aufbringung von Solaranlagen auf Kulturdenkmälern, skizziert den Genehmigungsprozesses und benennt Kriterien, die bei der Wahl der Module und der Anbringung bedacht werden müssen. Neben allen Personen, die das Eigentum an einem Kulturdenkmal innehaben, wendet sich die Handreichung auch an Planende im Bereich der Denkmalpflege, der Altbausanierung und der Stadtentwicklung.

„Die Dachlandschaften der Städte und Dörfer Hessens werden künftig weitaus stärker als bisher von Solartechnologien geprägt sein“, sagte Dr. Verena Jakobi, Landeskonservatorin im Landesamt für Denkmalpflege Hessen. Wichtig sei dabei, dass das Kulturdenkmal mit seinen besonderen Werten stets im Mittelpunkt stehe. „Mit der Handreichung und der Richtlinie sind nun erstmals einheitliche Handlungsoptionen benannt, die eine klare Orientierung für alle Beteiligten bieten.“ So sei es möglich, aktiv zur erfolgreichen Umsetzung der Energiewende beizutragen und gleichzeitig den Zeugniswert von Kulturdenkmälern zu erhalten. Jakobi sagte weiter, technische Entwicklungen bei der Herstellung von denkmalverträglichen Solaranlagen machten große Fortschritte, der Prozess sei noch lange nicht abgeschlossen, die Weichen aber seien nun gelegt. Anregungen zu den Inhalten der Handreichung und Hinweise auf gelungene Beispiele der Integration von Solaranlagen auf Kulturdenkmälern nimmt das Landesamt für Denkmalpflege Hessen gerne unter handreichung.solar@lfd-hessen.de entgegen.

In der Richtlinie vom 6. Oktober 2022 hat die Ministerin für Wissenschaft und Kunst, Angela Dorn, verbindlich festgelegt, dass Solaranlagen in aller Regel künftig auch an oder auf Kulturdenkmälern genehmigungsfähig sind. Die Richtlinie ist für die
Denkmalbehörden der Kommunen und Kreise handlungsleitend und erweitert den Spielraum von Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümern. Nur in Ausnahmefällen soll es möglich sein, Anträge nicht zu genehmigen, doch selbst dann müssen Alternativen benannt werden.

Nach den Maßgaben der neuen Richtlinie können Anträge nur dann abgelehnt werden, wenn das Kulturdenkmal durch die Anbringung einer Solaranlage erheblich beeinträchtigt wäre. Doch selbst dann müssen die Behörden genehmigungsfähige Alternativen auf Nebengebäuden oder weniger einsichtigen Dachflächen finden. Auch die Art und Beschaffenheit der Anlage spielt dabei eine wichtige Rolle. Besonders viel Fingerspitzengefühl etwa ist bei ortsbildprägenden Gesamtanlagen oder bei Gebäuden erforderlich, deren Substanz oder Statik durch die Anbringung einer Solaranlage gefährdet wäre.

Zur Handreichung „Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden“

Zur „Richtlinie für Denkmalbehörden im Hinblick auf die Genehmigung von Solaranlagen an bzw. auf Kulturdenkmälern“ des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst vom 6. Oktober 2022