Unsere Entscheidung basiert auf den Vorgaben des Bundes, wonach Großveranstaltungen bis zum 31. August 2020 grundsätzlich untersagt sind. Die aktuellen Äußerungen aus der hessischen Staatskanzlei lassen für Hessen erkennen, dass hier Veranstaltungen ab 100 Personen unter diese Regelung fallen werden. Da wir rund 350 Besucherinnen und Besucher aus dem gesamten Bundesgebiet und aus dem benachbarten europäischen Ausland erwartet haben, ist eine Durchführung auch nicht mit entsprechenden Modifizierungen (Hygienekonzept etc.) möglich.
Neben der Abwicklung der Absage der Veranstaltung beginnen wir nun zeitgleich mit der Vorbereitung einer Tagungspublikation. Auf ein konkretes Erscheinungsdatum können wir leider noch nicht verweisen, wir streben jedoch die Veröffentlichung im Winter 2020 oder Frühjahr 2021 an.