Folgende Beiträge in englischer Sprache werden erbeten:
- Werden Ausstattungsobjekte als Kulturgüter anerkannt und wenn ja, was ist der rechtliche Rahmen für ihren Schutz? Müssen sie fest mit dem Gebäude verbunden sein?
- Wie ist der eigentumrechtliche Status dieser Objekten?
- Was sind die Kriterien für die Eintragung eines Ausstattungsobjektes?
- Gibt es spezielle Berufe oder spezielle Fortbildungen für den Umgang mit Ausstattungsobjekten?
- Gibt es eine nationale oder regionale Schutzeinheit speziell für Ausstattungsobjekte?
- Wie werden diese Objekte verwaltet, dokumentiert und erforscht? Wer macht was? Gibt es ein Verifizierungssystem?
- Restaurierung: Welche Qualifikation ist erforderlich? Wer stellt dem Eigentümer eine Vollmacht aus? Wer übt die wissenschaftliche Kontrolle aus? Gibt es zweckgebundene Subventionen (staatliche oder lokale Behörde oder andere Verwaltungseinheit? Schirmherrschaft?)? Wenn ja, wer und wie hoch?
- Konkrete Beispiele für den Schutz/Restaurierung/Aufwertung von Objekten außerhalb des musealen Kontexts, (z.B. in Kirchen).
Reise- und Unterbringungskosten werden für Referenten vollumfänglich übernommen. Alle Vorträge werden simultan gedolmetscht.
Bei Interesse können Sie sich an Pauline Chaboussou, stellvertretende Landeskonservatorin des Départements Ariège wenden: pchaboussou@ariege.fr