Die VDL hebt drei zentrale Problemfelder hervor:
- Herausnahme zahlreicher Denkmäler aus dem Schutz des Gesetzes
Künftig sollen Anlagen, die im Verteidigungs- oder Katastrophenfall genutzt werden könnten, nicht mehr unter das Denkmalschutzgesetz fallen. Dies beträfe nicht nur militärische Anlagen, sondern auch historische Schulen, Kirchen, Bahnhöfe oder Brücken. Ein solch pauschaler Entzug des Schutzstatus widerspricht internationalen Konventionen wie der Granada- und der Haager Konvention und sei rechtlich wie fachlich nicht erforderlich. - Zuständigkeitsverlagerung auf die Oberste Denkmalschutzbehörde
Die geplante Möglichkeit, Zuständigkeiten per Verordnung zu verlagern, würde die bisherigen fachlich verantwortlichen Behörden schwächen. Entscheidungen könnten künftig ohne Beteiligung von Eigentümer*innen, Fachwissenschaft und Öffentlichkeit getroffen werden. Dies gefährdet Transparenz, Nachvollziehbarkeit und die fachliche Fundierung denkmalrechtlicher Entscheidungen. - Einschränkung des Antragsrechts der Denkmalfachämter
Bei Liegenschaften des Landes oder Bundes sowie bei Hochschulen und Studierendenwerken soll die fachliche Antragsmöglichkeit entfallen. Damit würde die Unterschutzstellung von Bauten der jüngeren Vergangenheit von Haushaltsinteressen und Nutzungserwägungen abhängig. Dies öffnet Willkürentscheidungen Tür und Tor und schwächt die wissenschaftlich fundierte Denkmalbewertung.
Die VDL appelliert an Landesregierung und Landtag von Nordrhein-Westfalen, den Gesetzesentwurf in seiner jetzigen Form nicht zu verabschieden. Stattdessen müsse der in der Landesverfassung verankerte Auftrag zum Schutz der Denkmäler ernst genommen und das kulturelle Erbe des Landes dauerhaft gesichert werden.

