Verfahrensvereinfachung ja – aber klug! - VDL-Stellungnahme zur Hessischen Denkmalschutzgesetznovelle

Wiesbaden, 16. April 2026 – In der heutigen Anhörung des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur des Hessischen Landtags wurden aus unterschiedlichen Bereichen deutliche Einwände gegen den Gesetzentwurf zur Neuordnung denkmalrechtlicher Zuständigkeiten in Hessen vorgetragen.

Bürokratieabbau ernst meinen

Die VDL warnt davor, Bürokratieabbau mit dem Rückzug des Denkmalfachamts zu verwechseln. Weniger Fachamt heißt nicht weniger Bürokratie, sondern weniger kostenfreie Beratung, weniger spezialisierte Fachkompetenz, weniger Planungssicherheit und weniger Bürgerfreundlichkeit. Geschwächt würden zudem landesweit einheitliche Bewertungsmaßstäbe und fachliche Wissensspeicher – mit Folgen für Rechtssicherheit und Gleichbehandlung. An die Stelle gemeinsamer Lösungsentwicklung träte dann eine auflagenorientierte Genehmigungspraxis. Diese Einschätzung teilten mehrere Akteure der Denkmalpflege in der Anhörung: Die Kirchen lobten die effektive Zusammenarbeit mit dem Landesamt, die Deutsche Stiftung Denkmalschutz warnte vor weniger Fachlichkeit und mehr politischer Einflussnahme, das Landesamt sprach von Bürokratieaufbau statt Bürokratieabbau, und der BDA betonte, dass mehr Fachlichkeit zu besseren Lösungen führt. Zugleich wurde mehrfach der Kerngedanke der VDL-Stellungnahme hervorgehoben, dass Denkmalschutz und Denkmalpflege keine bloße Verwaltungsaufgabe, sondern eine kulturelle Aufgabe von verfassungsrechtlichem Rang sind.

Objektbezogene Klassifizierung trägt nicht

Die VDL warnt zudem vor der im Entwurf angelegten objektbezogenen Klassifizierung von Denkmälern. Nicht einmal die Gesetzesbegründung vermag den Begriff der „besonderen Bedeutung“ als eigenständigen Maßstab der Zuständigkeitsverteilung zu begründen oder näher zu konturieren, sondern definiert faktisch über die Komplexität der beantragten Maßnahme. Der Ansatz wäre damit nicht nur hoch ressourcenintensiv, sondern auch fachlich nicht tragfähig: Geschichtlicher Wert lässt sich nicht hierarchisieren; Zeugnisse des kulturellen Erbes entfalten ihre Bedeutung vielfach erst im Zusammenspiel. Die VDL erinnert daran, dass Politik fachliche Bewertung im rechtsstaatlich gebotenen Rahmen nicht durch unbestimmte, fachfremde Wertkategorien vorstrukturieren darf. Dass maßnahmenbezogene Kriterien tragfähiger sind, wurde auch in der Anhörung deutlich: Das Landesamt hielt das Fachamt bei Maßnahmen der Alltagsdenkmalpflege wie Fensteraustausch oder Fassadenanstrich für entbehrlich, bei tiefgreifenden Eingriffen jedoch zur Qualitätssicherung und Wahrung eines landesweiten Niveaus für erforderlich; auch Deutscher Städtetag und Handwerkerschaft signalisierten Offenheit für eine Beteiligung nach Maßnahmenkomplexität statt nach Objektbedeutung.

Verfassungsrang entsprechen

Die VDL erinnert daran, dass der Schutz des kulturellen Erbes in Hessen Verfassungsrang hat – gerade in seiner ganzen Breite. Geschützt ist nicht nur die Geschichte gesellschaftlicher Eliten, sondern ebenso die Lebenswelt der breiten Bevölkerung: Alltag, Arbeit, Wohnen und lokale Identität. Eine gesetzliche Hervorhebung einzelner Zeugnisse würde deshalb die Vielfalt und Gleichwertigkeit der verfassungsrechtlich geschützten Überlieferungen gefährden. Für die VDL ist dies auch eine demokratische Grundsatzfrage: In einer offenen Gesellschaft darf nicht der Eindruck entstehen, manche historischen Zeugnisse zählten mehr als andere. 

Verfahrensvereinfachung ja – aber klug!

Die VDL spricht sich ausdrücklich für Verfahrensvereinfachungen aus – allerdings nur, wenn sie fachlich tragfähig und praxistauglich entwickelt werden. Wer Bürokratieabbau ernst meint, darf ihn nicht abstrakt von oben behaupten, sondern muss ihn gemeinsam mit der Praxis erarbeiten. „Dafür braucht es Vorbildprojekte für einfache Verfahren und den Mut, bewährte Praxis zum Maßstab der Normsetzung zu machen“, so Dr. Christina Krafczyk, Vorständin der VDL. Ergänzend verwiesen die Schutzbehörden darauf, dass Verfahrensverzögerungen oft an ganz anderen Stellen entstehen: bei nicht genutzten kostenlosen Vorberatungen, unvollständigen 

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