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Bremen: Rathaus (Bildrechte: LfD Bremen, Christian Richters)

21.06.2021

VDL-Stellungnahme zur EU Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

Die Europäische Kommission hat mit dem Start einer öffentlichen Konsultation am 30.03.2021 um Stellungnahmen zur Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Richtlinie 2018/844/EU vom 30.05.2018 zur Änderung der Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und der Richtlinie 2012/27/EU über Energieeffizienz) gebeten. Die Vereinigung der Landesdenkmalpfleger hat sich mit der Richtlinie und den Forderungen des Green Deal auseinandergesetzt und appelliert, wie bereits in der Stellungnahme zur „Renovierungswelle für Europa“, Schutz und Pflege des kulturellen Erbes explizit zu berücksichtigen, da Denkmäler bereits jetzt einen großen Beitrag zur Klimaneutralität Europas beitragen. Unsere Stellungnahme erhalten Sie im Anhang.

Denkmalschutz ist Klimaschutz durch

  • Ressourcenschonung: Substanzschutz bewahrt substanzgebundene Energie, verlängert den Lebenszyklus von Gebäuden, vermeidet Bauschutt und minimiert Flächenverbrauch.
  • Energieeinsparungen im gesamten Lebenszyklus von Gebäuden: Einheimische Baumaterialien und tradierte Handwerkstechniken sowie eine effiziente Grundkonzeption für die Nutzungsphase machen Baudenkmäler bereits heute ökologisch nachhaltig. Zudem befördert Denkmalpflege die Entwicklung reparaturfähiger und energiebewusster Konservierungs- und Sanierungsstrategien. Denkmälern kommt damit auch eine Vorbildfunktion zu.

 

Die Vereinigung der Landesdenkmalpfleger empfiehlt daher

  • Die Betrachtung der Ökobilanz des gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes statt Verschwendung von Einsparpotenzialen durch alleinige Fokussierung auf die Nutzungsphase.
  • Die Betrachtung der Quartiersebene statt Einzelgebäude zur verbesserten Nutzung von Synergien.
  • Die Berücksichtigung von auf Suffizienz zielenden Nutzungskonzepte in einer Ökobilanzierung statt Anpassung von Bestandsgebäuden an heutige Behaglichkeitsstandards
  • Die Berücksichtigung von ganzheitlicher Nachhaltigkeit in all ihren drei Dimensionen Ökologie, Ökonomie und Soziokulturelles: Denkmäler sind meist in besonderer Weise identitätsstiftend, ortsbildprägend und von hoher künstlerischer Qualität. Damit sind sie nicht nur ökologisch, sondern vor allem auch soziokulturell nachhaltig.

Zur VDL-Stellungnahme vom 21.6.2021