
Aktuelle Ausgabe 2/2022: Inventarisation im 21. Jahrhundert
Seitdem der Deutsche Städtetag 2018 insbesondere mit Blick auf die jüngeren Kulturdenkmale den Zustand der bundesdeutschen Denkmallisten beklagt hat, erfährt die Arbeit der Inventarisation eine lange nicht gekannte Aufmerksamkeit. Ein externes Positionspapier des Städtetags mahnt die Kernkompetenz der Fachämter an: das Erkennen und Begründen von Denkmalen! Und zwar schneller, tiefer und weiter. Dauerhaft und auf der Basis wissenschaftlicher Grundlagen. »Inventarisationsdefizite« heißt der Stachel, der tief ins Fleisch der Fachämter eingedrungen ist und das Thema auf die oberen Ränge ihrer Agenda katapultiert hat.
Tatsächlich aber geht es nicht nur um das notwendige Aufarbeiten vorangeschrittener Architekturentwicklungen oder neuer Bedeutungsschichten, sondern auch um ein verändertes Verständnis von Inventarisation, sowohl hinsichtlich ihrer Akteure als auch im Zugriff auf ihr Sujet. Rechtfertigt das Expertentum der Denkmalfachbehörden die Wahrnehmung und Definition
des Öffentlichen Interesses? Nicht nur Bürgervereine und Hochschulen, auch digitale Communities und Schwarmintelligenz reklamieren eine adäquate Partizipation. Belange eines weiter gefassten Kulturerbes, niederschwellig, emotional, auch immateriell, stellen bewährte Auswahlprozesse infrage.
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