Bau- und Kunstdenkmale sind Bauwerke, Gebäudegruppen und Grünanlagen, die als Zeugnisse von Geschichte und Kultur überliefert sind. In wenigen Einzelfällen sind auch bewegliche Gegenstände wie eine Kunstsammlung, eine Lokomotive oder etwa ein Schiff Kulturdenkmale.
Kleindenkmale, etwa Grabmäler, Grenzsteine oder Standbilder von Persönlichkeiten, Bildstöcke zur Erinnerung an historische Ereignisse können ebenfalls Kulturdenkmale sein. Beispiele aus dem Bereich von Technik und Ingenieurwesen sind Schmieden, Wind- oder Wassermühlen mit ihren Mühlkanälen, Wehren oder Brücken. Auch bauliche Zeugnisse aus der Zeit des Nationalsozialismus mit den darin eingerichteten Gedenkstätten können
aufgrund ihrer geschichtlichen Bedeutsamkeit zu den Kulturdenkmalen gehören.Baudenkmale sind grundsätzlich als Gesamtheit zu sehen. Zu geschützten Grünanlagen zählen Friedhöfe, Alleen, Bauern-, Villen-, Schloss- oder Klostergärten sowie private und öffentliche Parks.
Als Ensembles – das Gesetz spricht von Gruppen baulicher Anlagen – werden etwa Hof- oder Klosteranlagen, Ortsstraßenzüge, Marktplätze oder Siedlungen ausgewiesen. Auch Gewerbe- und Industrieanlagen fallen unter
diesen Begriff. In Ensembles kann es neben den insgesamt zu schützenden Einzeldenkmalen auch Gebäude geben, deren äußeres Erscheinungsbild das wesentliche Schutzgut ist. Dies ist in Orten, in denen die ganze Altstadt unter Ensembleschutz steht, von besonderer Bedeutung. Auch die baulichen Zeugnisse in der historischen Kulturlandschaft verdienen ein denkmalpflegerisches Augenmerk. Zu ihnen gehören klösterliche Fischteiche, die zur Landgewinnung errichteten Deiche, alte Kanäle, mit Hecken bewachsene Lesesteinwälle, Streuobstwiesen und die als Weltkulturerbe anerkannten historischen Teiche und Gräben der Oberharzer Wasserwirtschaft.