Fragen und Antworten: Denkmalschutz und Denkmalpflege in Baden-Württemberg
Kulturdenkmale erzählen auf unmittelbare Weise von unserer Vergangenheit. Sie machen Geschichte „begreifbar“ und ermöglichen einen besonderen Zugang zu unseren kulturellen Wurzeln und Traditionen. Kulturdenkmale sind damit wichtige Geschichtszeugnisse mit Erinnerungswert für eine Gemeinde, eine Region oder das ganze Land. Das heutige Denkmalverständnis umfasst nicht nur Objekte von hohem Alter oder großer künstlerischer Bedeutung, sondern vielfältigste historische Hinterlassenschaften. Die Bandbreite reicht von Kirchen, Burgen und Schlössern über Bürger- und Bauernhäuser bis hin zu Siedlungen, Gärten, Fabriken, Brücken oder Wegkreuzen. Auch technische Geräte und bewegliche Gegenstände von der Lokomotive bis hin zum Kunstwerk sowie die Zeugnisse der jüngeren Vergangenheit können Kulturdenkmal sein.
Das Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg definiert Kulturdenkmale als „Sachen, Sachgesamtheiten und Teile von Sachen, an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht“ (§ 2 DSchG BW).
Daneben können auch größere räumliche Zusammenhänge mit besonderer geschichtlicher Bedeutung geschützt werden, die so genannten Gesamtanlage. In der Regel sind dies die zahlreichen historische Stadt- oder Ortskerne im Land. „Die Gemeinden können Gesamtanlagen, insbesondere Straßen-, Platz- und Ortsbilder, an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein besonderes öffentliches Interesse besteht, im Benehmen mit dem Landesamt für Denkmalpflege durch Satzung unter Denkmalschutz stellen.“ (§ 19 DSchG BW).
Das Landesamt für Denkmalpflege ist mit der wissenschaftlichen Erfassung und Erforschung von Kulturdenkmalen betraut. Bei der Beurteilung, ob es sich bei einem Objekt um ein Kulturdenkmal handelt, werden Besichtigungen der Gebäude, Bewertungen von Archivalien und Literatur sowie historische Pläne und alte Fotos herangezogen. Auch die allgemeine Architektur-, Kunst und Technikgeschichte sowie die Bau- und Hausforschung liefern Erkenntnisse zu den Objekten. Der historische Zeugniswert sowie der Grad der Überlieferung in Bezug auf die Substanz und das Erscheinungsbild sind bei der Beurteilung von großer Bedeutung.
Die Kulturdenkmale des Landes wurden im Rahmen der flächendeckenden systematischen Erfassung nachrichtlich in Listen verzeichnet. Diese Denkmallisten sind jedoch nicht abschließend, sie werden ständig überprüft und fortgeschrieben. Eigentümer, Kommunen oder auch Interessierte können z.B. beim Landesamt für Denkmalpflege die Überprüfung von „neuen“ Objekten anregen. Ferner erfasst auch das Landesamt für Denkmalpflege in vielfältigen Projekten neue Kulturdenkmale, insbesondere auch aus der jüngeren Vergangenheit.
Kulturdenkmale sollen als materielle Zeugnisse der Geschichte möglichst intakt erhalten bleiben und sorgfältig gepflegt werden. Daher haben Denkmaleigentümer folgende gesetzliche Pflichten: „Eigentümer und Besitzer von Kulturdenkmalen haben diese im Rahmen des Zumutbaren zu erhalten und pfleglich zu behandeln. Das Land trägt hierzu durch Zuschüsse nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bei.“ (§ 6 DSchG BW)
Alle Bau-, Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen (auch im Inneren des Kulturdenkmals) müssen rechtzeitig im Vorfeld über die Untere Denkmalschutzbehörde (= Untere Baurechtsbehörde der Gemeinde oder des Landkreises) abgestimmt werden. Diese (Rechts)behörde ist der erste Ansprechpartner für alle Fragen der Denkmaleigentümer. Sie erteilt die notwendigen baurechtlichen und denkmalschutzrechtlichen Genehmigungen für die beabsichtigten Maßnahmen. Das Landesamt für Denkmalpflege als (Fach)behörde ist für die fachlich-konservatorische Beurteilung und die dahingehende Beratung der Eigentümer zuständig.
Finanzielle Unterstützung erhalten die Eigentümer und Besitzer von Kulturdenkmalen durch Steuererleichterungen und Förderprogramme.
Für die erhöhte steuerliche Abschreibung an Kulturdenkmalen gelten die bundesweiten Vorschriften und Regelungen des Einkommensteuergesetzes. Für die Anerkennung und Berechnung der steuerlichen Vergünstigungen sind in Baden-Württemberg die Unteren Denkmalschutzbehörde (Gemeinde oder Landratsamt) zuständig.
Daneben trägt die Denkmalförderung des Landes durch Gewährung von Zuwendungen nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel dazu bei, Kulturdenkmale zu erhalten und zu pflegen. Neben der staatlichen Denkmalförderung unterstützen die Deutsche Stiftung Denkmalschutz und die Denkmalstiftung Baden-Württemberg Denkmaleigentümer und -besitzer bei ihren Aufgaben. Sowohl beim Denkmalförderprogramm des Landes als auch bei den weiteren Fördertöpfen erfolgt die Beratung und Koordinierung durch das Landesamt für Denkmalpflege.
Voraussetzung für alle Steuervergünstigungen sowie Zuschüsse ist die vorherige Abstimmung der denkmalgerechten Maßnahmen.
Die Gebietsreferenten des Landesamts für Denkmalpflege sind Architekten und Kunstwissenschaftler, die nicht nur die Kulturdenkmale der Region sehr gut kennen, sondern auch viel Erfahrung mit entsprechenden Baumaßnahmen haben. Sie verhelfen den Eigentümern und ihren Architekten zu vertieften Kenntnissen über das Denkmal bis hin zu bautechnischen Aspekten, die entscheidend für die Entwicklung des richtigen Sanierungsprinzips sein können. Dazu gehört auch die Entscheidung, ob zur Untersuchung des Baubestandes Spezialisten des Landesamtes für Denkmalpflege oder auch freie Statiker, Bauhistoriker oder Restauratoren hinzugezogen werden müssen. Für die fachgerechte Pflege und Instandsetzung, aber auch bei Veränderungswünschen (Umbauten, Umnutzungen o.ä.) helfen die Fachleute der Denkmalpflege, Konzepte zu entwickeln, die sowohl nutzerfreundlich als auch denkmalverträglich sind. Sie können zudem rechtzeitig auf Fördergelder sowie steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten hinweisen und sagen, worauf in dieser Hinsicht bei Planung und Ausführung zu achten ist. Die Denkmalpfleger kommen in der Regel bei den Beratungsgesprächen zum Objekt. Sie sind bis zum Abschluss einer Sanierungsmaßnahme als Fachleute ansprechbar. Alle Beratungen durch die staatlichen Denkmalpfleger einschließlich der Spezialisten, auch Baustellenbesuche, sind kostenfrei.
Die vier Regierungspräsidien des Landes Baden-Württemberg führen im Internet eine Liste der verkäuflichen Kulturdenkmale. Sie unterstützen bei der Suche nach einem Kulturdenkmal bzw. bei dem Verkauf eines Objekts.
Fragen zum Denkmalschutz und zur Denkmalpflege
Als länderübergreifende Vereinigung behandelt die VDL Angelegenheiten bundesweiter Bedeutung. Aufgrund der föderalen Struktur der BRD und des im Grundgesetz verankerten Kulturrechtes der Länder, sind die jeweiligen Denkmalfachbehörden für die Bau-, Kunst-, Garten- und Bodendenkmäler in ihrem Land zuständig.
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Für weitere und detailliertere Informationen kontaktieren Sie bitte das Landesamt für
Denkmalpflege Baden-Württemberg.
E-Mail: poststelle(at)rps.bwl.de • Telefon: 0711/904 45 109