Fragen und Antworten: Denkmalschutz und Denkmalpflege in Bremen
Ein Denkmal ist ein Sachzeugnis von Menschenhand, das Auskunft gibt über historische Zusammenhänge seiner Entstehungszeit und an dessen Erhaltung aufgrund seiner Bedeutung ein öffentliches Interesse besteht. Häufig handelt es sich um Bauwerke in Form von Einzelbaudenkmalen, Denkmalgruppen oder Ensembles, gelegentlich auch um Fragmente wie Ruinen oder Bau- und Ausstattungsteile. Darüber hinaus gibt es mehrere weitere Denkmalarten: flächige Denkmale wie Gartenanlagen, historische Ortskerne und historische Kulturlandschaften, bewegliche Denkmale wie Fahrzeuge und Sammlungen von Gegenständen oder Dokumenten, archäologische Funde von kulturellen Hinterlassenschaften aller Art. Der Denkmalbegriff wird im§ 2 des Denkmalschutzgesetzes definiert. Denkmale stiften unverzichtbare Identität und ermöglichen dem Menschen erst eine Verortung in seiner geschichtlichen Herkunft. Denkmalschutz ist Ländersache. Für Erforschung, Ausweisung, Pflege und Erhaltung der Denkmale sind in Bremen die wissenschaftlichen Landes-Fachbehörden (Landesamt für Denkmalpflege und Landesarchäologie) und die Unteren Denkmalschutzbehörden (Bremen: Landesamt für Denkmalpflege, Bremerhaven: Bauordnungsamt beim Magistrat) sowie die Obere Denkmalschutzbehörde des Landes (Senator für Kultur) zuständig. Rechtliche Basis ist dasBremische Denkmalschutzgesetz (DSchG).
Das Landesamt für Denkmalpflege erforscht mit seiner AbteilungInventarisation (Denkmalerfassung) im gesetzlichen Auftrag den Denkmalbestand des Bundeslandes systematisch und kontinuierlich und stellt die ermittelten Denkmale fortlaufend durch Unterschutzstellungsbescheid auf Basis eines wissenschaftlichen Fachgutachtens unter Denkmalschutz. Damit wird das sogenannte Konstitutive System angewendet: Das Objekt wird erst durch den Verwaltungsvorgang zum Denkmal. Die Feststellung der Denkmaleigenschaft ist gerichtlich überprüfbar. Die Denkmale werden in der Denkmalliste geführt. Der Denkmalbestand kann direkt beimLandesamt für Denkmalpflege oder dem Bauordnungsamt beim Magistrat der Stadt Bremerhaven sowie über das Internet (Denkmallisteund Denkmaldatenbank)abgefragt werden.
Durch die Unterschutzstellung unterliegt das Denkmal den Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes (DSchG). Daraus ergeben sich für den Eigentümer vor allem die Erhaltungspflicht (§ 9 DSchG) und die Genehmigungspflicht für alle Maßnahmen am Denkmal und auch in dessen Umgebung (§ 10 DSchG). Die Genehmigung erteilt die Untere Denkmalschutzbehörde: in Bremen das Landesamt für Denkmalpflege mit seiner Abteilung Praktische Denkmalpflege, in Bremerhaven das Bauordnungsamtbeim Magistrat. Bei der Entscheidung im Genehmigungsverfahren muss die Denkmalpflege die Belange des Eigentümers gerecht gegen das öffentliche Interesse an der Erhaltung des Denkmals abwägen.
Die Denkmalschutzbehörden stehen dem Denkmaleigentümer mit kostenloser Beratung in allen fachlichen Fragen zur Seite.
Denkmaleigentümer können Zuschüsse aus Landesmitteln für den sogenannten denkmalpflegerischen Mehraufwand bei Erhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen beantragen.
Für Denkmaleigentümer gelten attraktive steuerliche Erleichterungen für Maßnahmen, die der Erhaltung und sinnvollen Nutzung des Denkmals dienen. Zuschüsse und Steuererleichterungen werden im folgenden Punkt genauer erklärt.
Das Land und die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven unterstützen Denkmaleigentümer bei der Instandsetzung und Pflege ihrer Denkmale nach Maßgabe der dafür verfügbaren Haushaltsmittel durch Zuwendungen. Diese sind beim Landesamt für Denkmalpflege zu beantragen, das Zuwendungs-Antragsformular ist auch über das Internet abrufbar. Zuschüsse müssen vor Beginn der Maßnahmen beantragt werden; ein frühzeitiger Kontakt mit dem Landesamt für Denkmalpflege ist erforderlich. Mit dem Landesamt für Denkmalpflege kann auch beraten werden, welche weiteren Förderungsmöglichkeiten ggf. infrage kommen.
Denkmaleigentümer können je nach individuellen Gegebenheiten von Steuererleichterungen gem. Einkommenssteuergesetz, Grundsteuergesetz sowie Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz Gebrauch machen. Aktuelle Informationen zu seinen Abschreibungsmöglichkeiten sind vom Steuerpflichtigen mit seinem Finanzamt und seinem Steuerberater zu klären. Informationen bieten auch das Landesamt für Denkmalpflege und dasInfoblatt Steuerliche Vergünstigungen für Denkmale. Bescheinigungsbehörde für die Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen nach §§ 7i ff. EStDV ist das Landesamt für Denkmalpflege; zur Erlangung einer Steuerbescheinigung ist rechtzeitig vor Beginn der Maßnahmen ein steuerliches Abstimmungsverfahren mit dem Landesamt für Denkmalpflege erforderlich.
In allen diesbezüglichen Fragen gibt das Landesamt für Denkmalpflege, in Bremerhaven auch zunächst oder zusätzlich die Untere Denkmalschutzbehörde (Bauordnungsamt beim Magistrat) kostenlos Auskunft. Dort können auch Kontakte zu geeigneten Handwerksbetrieben und Experten angebahnt werden und Informationsmaterialien zur Verfügung gestellt werden.
Die Anbahnung des Kaufs oder Verkaufs von Denkmalen gehört nicht zu den Aufgaben des Landesamtes für Denkmalpflege. Das Amt ist aber gern, falls möglich, bei der Vermittlung behilflich. Wenn Sie ein Objekt gekauft haben oder kaufen wollen, beantworten wir Ihre Anfrage, ob es sich um ein geschütztes Denkmal handelt oder ob potentiell Denkmalschutz zu erwarten ist. Über den aktuellen Denkmalstatus können Sie sich auch selbst direkt über die im Internet verfügbare Denkmalliste bzw. die Denkmaldatenbank informieren.
Fragen zum Denkmalschutz und zur Denkmalpflege
Als länderübergreifende Vereinigung behandelt die VDL Angelegenheiten bundesweiter Bedeutung. Aufgrund der föderalen Struktur der BRD und des im Grundgesetz verankerten Kulturrechtes der Länder, sind die jeweiligen Denkmalfachbehörden für die Bau-, Kunst-, Garten- und Bodendenkmäler in ihrem Land zuständig.
Für weitere Informationen wählen Sie bitte das betreffende Bundesland aus!
Für weitere und detailliertere Informationen kontaktieren Sie bitte das Landesamt für Denkmalpflege Bremen.
E-Mail: office(at)denkmalpflege.bremen.de • Telefon: 0421/361 2502