Fragen und Antworten: Denkmalschutz und Denkmalpflege in Thüringen

Kulturdenkmale im Sinne dieses Gesetzes sind Sachen, Sachgesamtheiten oder Sachteile, an deren Erhaltung aus geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen, technischen, volkskundlichen oder städtebaulichen Gründen sowie aus Gründen der historischen Dorfbildpflege ein öffentliches Interesse besteht. Kulturdenkmale sind auch Denkmalensembles. Denkmalensembles können sein:

  • bauliche Gesamtanlagen,
  • kennzeichnende Straßen-, Platz- und Ortsbilder,
  • kennzeichnende Ortsgrundrisse,
  • historische Park- und Gartenanlagen,
  • historische Produktionsstätten und -anlagen.

Die Inventarisation ist die Grundlage jeden denkmalpflegerischen Handelns und ein gesetzlicher Auftrag der staatlichen Denkmalpflege. Sie umfasst neben der Erforschung und Dokumentation von Kulturdenkmalen, die Erfassung und Bewertung von denkmalwerten Bauten und Anlagen und weist diese gemäß des Thüringer Denkmalschutzgesetzes als schützens- und erhaltenswerte Quellen und Zeugnisse menschlicher Geschichte und erdgeschichtlicher Entwicklung aus.

In Thüringen erfolgt die Denkmalerfassung auf dem sogenannten  „ipso –iure – Prinzip“. Danach stehen alle Denkmale, die die gesetzlichen Kriterien erfüllen,  automatisch – auch wenn sie noch nicht entdeckt oder in das Denkmalbuch eingetragen sind – bereits unter Schutz.

Eigentümer und Besitzer von Kulturdenkmalen sind verpflichtet, diese im Rahmen des Zumutbaren denkmalgerecht zu erhalten und pfleglich zu behandeln. Unzumutbar ist eine Belastung insbesondere, soweit die Kosten der Erhaltung und Bewirtschaftung nicht durch Erträge oder den Gebrauchswert des Kulturdenkmals aufgewogen werden können.

Das Land, die Kreise sowie die Gemeinden und Gemeindeverbände tragen nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel zur Pflege und Erhaltung der Kulturdenkmale durch Zuschüsse in angemessenem Umfang bei.

Fördermittel können entsprechend der jeweils geltenden Förderrichtlinie auch beim Thüringischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie beantragt werden (Formulare und Downloads für Denkmaleigentümer in Thüringen).

Das Thüringische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie bewilligt als Fachbehörde im Jahr ca. 700  beim Land gestellte Förderanträge und stellt  jährlich etwa 300 denkmalschutzrechtliche Steuerbescheinigungen für Denkmaleigentümer aus.

Die ersten Ansprechpartner in allen Fragen des Denkmalschutzes sind immer die Unteren Denkmalschutzbehörden in der jeweiligen Region oder kreisfreien Stadt. Das Thüringische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie berät und unterstützt die Eigentümer und Besitzer von Kulturdenkmalen bei Pflege, Unterhaltung, Wiederherstellung und allen Fragen der Denkmalpflege.

Fragen zum Denkmalschutz und zur Denkmalpflege

Als länderübergreifende Vereinigung behandelt die VDL Angelegenheiten bundesweiter Bedeutung.  Aufgrund der föderalen Struktur der BRD und des im Grundgesetz verankerten Kulturrechtes der Länder, sind die jeweiligen Denkmalfachbehörden für die Bau-, Kunst-, Garten- und Bodendenkmäler in ihrem Land zuständig.

Für weitere Informationen wählen Sie bitte das betreffende Bundesland aus!


Für weitere und detailliertere Informationen kontaktieren Sie bitte das Thüringische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie

E-Mail: post.erfurt(at)tlda.thueringen.de  • Telefon: 0361/573 414 300