Fragen und Antworten: Denkmalschutz und Denkmalpflege in Bayern
Welche Eigenschaften ein Haus besitzen muss, das Baudenkmal ist, definiert Artikel 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes: „Denkmäler sind vom Menschen geschaffene Dinge aus vergangener Zeit, deren Erhaltung aufgrund ihrer historischen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt.“
Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege prüft, ob ein Gebäude die Kriterien von Artikel 1 des Denkmalschutzgesetzes erfüllt. Ist dies der Fall, ist es Denkmal – ganz unabhängig davon, ob es auch offiziell in die Denkmalliste eingetragen ist. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege trägt alle Gebäude, für die die Denkmaleigenschaft erkannt wurde, in die Bayerische Denkmalliste ein. Die jeweilige Kommune wird anschließend darüber informiert, um das so genannte Benehmen herzustellen. Sie hat nach Erhalt des Schreibens mehrere Wochen Zeit, fachliche Korrekturen und/oder Einwände vorzubringen; anschließend ist das Benehmensverfahren abgeschlossen.
Denkmalschutz bedeutet nicht, dass ein Gebäude nicht mehr verändert werden darf. Vielmehr es ist wünschenswert, dass Baudenkmäler genutzt und bewohnt werden. Natürlich sollen dabei die historischen Besonderheiten des Gebäudes bewahrt werden.
In Artikel 6 legt das Bayerische Denkmalschutzgesetz für Maßnahmen an Baudenkmälern fest: „Wer Baudenkmäler beseitigen, verändern oder an einen anderen Ort verbringen will, […] bedarf der Erlaubnis.“ Für jede Veränderung an einem Denkmal muss der Eigentümer eine denkmalrechtliche Erlaubnis bei der Unteren Denkmalschutzbehörde am Landratsamt oder bei der kreisfreien Stadt beantragen. Eine rechtlich belastbare, sachgerechte Abwägung der verschiedenen betroffenen öffentlichen Belange liegt in der Zuständigkeit und im Ermessen der jeweiligen Unteren Denkmalschutzbehörde. Bevor die Untere Denkmalschutzbehörde über den Erlaubnisantrag entscheidet, holt sie in der Regel die fachliche Stellungnahme des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege ein.
Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege hat alle für Denkmaleigentümer wichtigen Informationen in der Broschüre „Hinweise für Denkmaleigentümer“ zusammengestellt. Gerne senden wir sie Interessierten auch kostenfrei zu – am einfachsten können Sie diese Informationen per Mail anfordern.
In dieser Broschüre wird nicht nur erläutert, was es bedeutet, wenn ein Haus unter Denkmalschutz steht oder wo Informationen über Denkmäler verfügbar sind, es geht auch darum, wie Denkmaleigentümer unterstützt werden – neben der fachlichen Beratung im Zusammenhang mit Baumaßnahmen am Baudenkmal gibt es auch finanzielle Unterstützung – Fördermittel und die steuerliche Absetzbarkeit von Aufwendungen für die Instandhaltung oder Instandsetzung von Denkmälern. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege fördert z.B. Voruntersuchungen, die architektonische, statische oder restauratorische Fragestellungen schon im Vorfeld klären. Fördergeber sind z.B. auch die Bayerische Landesstiftung oder die Deutsche Stiftung Denkmalschutz. Zu den Fragen der Förderung haben wir die Publikation "Fördermöglichkeiten und Steuererleichterungen" herausgegeben, die Bauherren über alle Möglichkeiten informiert. Diese ist online verfügbar, ebenso der Leitfaden "Baumaßnahmen am Baudenkmal" für den Bauablauf bei einem Denkmal.
In jedem Fall empfiehlt sich eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der jeweils zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde. Diese bindet für die Beratung das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege ein. Die Kontaktdaten der jeweils zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde finden Sie online über denBayerischen Behördenwegweiser.
Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege bietet seit vielen Jahren den Service„Verkäufliche Denkmäler“ an. Wer ein Denkmal kaufen oder verkaufen möchte, wird dabei vom BLfD unterstützt.
Fragen zum Denkmalschutz und zur Denkmalpflege
Als länderübergreifende Vereinigung behandelt die VDL Angelegenheiten bundesweiter Bedeutung. Aufgrund der föderalen Struktur der BRD und des im Grundgesetz verankerten Kulturrechtes der Länder, sind die jeweiligen Denkmalfachbehörden für die Bau-, Kunst-, Garten- und Bodendenkmäler in ihrem Land zuständig.
Für weitere Informationen wählen Sie bitte das betreffende Bundesland aus!
Für weitere und detaillierte Informationen kontaktieren Sie bitte das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege.
E-Mail: poststelle(at)blfd.bayern.de • Telefon: 089/211 40